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Einreichtermine 2012

Die nächsten Einreichtermine für
  • die Kulturelle Filmförderung des Landes Hessen (HFF-Land),
  • die Hessische Rundfunk Filmförderung (HFF-hr)
sind der 1. Februar 2012 und der 15. August 2012.

Die nächsten Einreichtermine für die Förderung eines Moduls beim Drehbuchcamp sind der 1. März 2012 und der 4. Juli 2012.

Die Hessische Filmförderung – bestehend aus der Kulturellen Filmförderung des Landes Hessen (HFF-Land) und der Hessischen Rundfunk Filmförderung (HFF-hr) – unterstützt Filme aller Genres, Längen und Formate mit Zuschüssen.

Der Bereich Produktionsförderung umfasst: Drehbuch, Produktionsvorbereitung, Produktion, Postproduktion, Vertrieb und Verleih, Stipendien für das Drehbuchcamp, Hochschulabschlussfilme.

Der Bereich Abspielförderung umfasst: Festivals, Filmreihen und -veranstaltungen, Kinoinitiativen.
Informationen und Antragsformulare zur Förderung der Kinodigitalisierung finden Sie auf der Website der WI-Bank.

Drei unabhängige Jurys (HFF-Land, HFF-hr, HFF-Land-Abspiel) entscheiden über die Höhe der Fördergelder. Ihr Augenmerk richtet sich vor allem auf künstlerische Qualität und inhaltliche Relevanz. Ein Bezug der Projekte zum Bundesland Hessen ist dabei Voraussetzung. Ein Hessenbezug liegt vor, wenn der Antragsteller (Regisseur oder Produzent) den Mittelpunkt seines Schaffens in Hessen hat, wenn das Projekt überwiegend in Hessen verwirklicht wird oder wenn die Thematik das Land Hessen betrifft. Alle vergebenen Mittel sind Zuschüsse, die nach dem Abschluss der Projekte nicht zurückgezahlt werden müssen.

Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung unbedingt:

  • das entsprechende Antragsformular, in dem das genaue Antragsverfahren beschrieben wird
  • das entsprechende Förder-Memo, das weitere wichtige Hinweise zur Antragstellung enthält

Kooperation der Filmförderungen Hessen und Baden-Württemberg

Mehr Spielraum für Produzenten durch länderübergreifende, gegenseitige Anerkennung von Regionaleffekten.

In beiden Bundesländern ist der Erhalt von Filmförderung daran geknüpft, dass ein bestimmter Prozentsatz der Fördersumme (in Hessen 100 %, in Baden-Württemberg 120 %) dort ausgegeben wird. Dieser so genannte „Regionaleffekt“ soll die jeweiligen Wirtschaftsstandorte stärken. Im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit dürfen künftig bis zu 25 % der Fördersumme im jeweiligen Partnerland erbracht werden.

Mit der seit dem 4. September 2007 in Kraft getretenen Regelung, soll den Produzenten beider Länder mehr Spielraum in der Durchführung ihrer Projekte eröffnet werden: Jetzt können Filmschaffende wechselseitig auf Dienstleister, Drehorte oder den Pool an Schauspielern und weiteren Stabmitgliedern im jeweiligen Partnerland zurückgreifen. Dies soll auch die Chance auf bessere Kapazitätsauslastungen in beiden Ländern erhöhen.

Detaillierte Informationen zur Kooperation der Filmförderungen Hessen und Baden-Württemberg finden Sie hier.